Hey ich bräuchte mal eure Hilfe. Mir wurde als Radfahrer vor ein paar Monaten die Vorfahrt von einem Autofahrer genommen und es geht jetzt um die Schuldfrage. Neben der Straße war ein Gehweg und ein paar Hundert Meter vor der Kreuzung ein blaues Schild (halb Radfahrer / halb Fußgänger). Somit besteht ja eine Radwegsbenutzungspflicht. Der Gehweg ist jedoch in einem sehr schlechten Zustand und keinesfalls mit einem Rennrad zu befahren.
Ich hab im Kopf, das es eine Regelung gibt, die besagt, dass die Radwegsbenutzungspflicht nur dann gilt, wenn der Radweg in einem befahrbaren Zustand ist. Hat da einer von euch den genauen Paragraphen zur Hand?
Würde mir sehr weiterhelfen! Vielen Dank!
Ich hab im Kopf, das es eine Regelung gibt, die besagt, dass die Radwegsbenutzungspflicht nur dann gilt, wenn der Radweg in einem befahrbaren Zustand ist. Hat da einer von euch den genauen Paragraphen zur Hand?
Würde mir sehr weiterhelfen! Vielen Dank!
Radwegsbenutzungspflicht
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